Wald

Erfreulicherweise findet man auf Salacher Markung noch größere, aus Laubholz zusammengesetzte, naturnahe Wälder. Sie werden als Biotope 9A-E näher beschrieben. Neben den bodensauren Buchenwäldern des Braunjura beta findet man in den Klingen edellaubholzreiche Bestände, die zum Schluchtwald vermitteln. Auch sie sind naturnah. Meist ebenfalls naturnah sind die bachbegleitenden Galeriewälder, die zu den Feldgehölzen vermitteln. Sie stellen zusammen mit den Bächen wichtige vernetzende Strukturen von teilweise mehreren Kilometern Länge dar. Besonders gut ausgeprägt sind sie entlang des Bärenbachs.

Bedauerlicherweise sind in einigen Landesteilen von Baden-Württemberg in den letzten Jahren zwei Baumkrankheiten aufgetreten, die zunehmend Sorge bereiten. Das erst seit 1994 in Deutschland beobachtete Erlensterben befällt eine der Charakterarten der Feucht- und Galeriewälder, die Schwarzerle (Alnus glutinosa). Verursacht wird die so genannte Wurzelhalsfäule durch eine neue Pilzart der Gattung Phytophthora, die ausschließlich Erlen befällt. Der Pilz schädigt das Rindengewebe, wodurch Wachstum und Wassertransport stark eingeschränkt werden. Die Pflanzen "verdursten" paradoxerweise direkt am Ufer. Zu erkennen ist ein Befall unter anderem an aufgelichteten Kronen und schwarz-braunen Flecken am Stammfuß. Eine direkte Bekämpfung ist zurzeit nicht möglich.

Auch die zweite betroffene Baumart, die Gewöhnliche Esche (Fraxinus excelsior) wächst bevorzugt an Bächen und in feuchten Wäldern. Seit 2008 lässt eine bislang unbekannte Schlauchpilzart namens Chalara fraxinea die Triebe der Eschen absterben und bedroht so flächendeckend die jungen, aber auch älteren Bestände dieser Baumart. In einigen Gegenden beispielsweise in Bayern hat das Eschensterben bereits dramatische Ausmaße angenommen. Beide Baumkrankheiten spielen auf Markung Salach bislang noch keine größere Rolle, könnten aber in Zukunft das Bild insbesondere der Galeriewälder nachhaltig verändern. Bleibt zu hoffen, dass der Kreis Göppingen noch längere Zeit von diesen Krankheiten verschont bleibt.

Bei der ersten Kartierung 1989 zeigte sich, dass in den 20 Jahren zuvor in verschiedenen Waldteilen einige kleinflächige Kahlschläge ausschließlich mit Fichten aufgeforstet wurden. Auch am Waldrand wurden einige, ehemals als Grünland genutzte Flächen mit Fichte aufgeforstet, so z.B. im Gewann Mittlere Halde, wie ein Vergleich der Luftbilder aus Anfang der 70er Jahre und 1988 belegt. Damals junge Aufforstungen, z.B. im Langen Hölzle, ließen 1989 vermuten, dass diese Entwicklung auch in den kommenden Jahren anhalten würde. Dies hat sich bei den Wiederholungkartierungen nicht bestätigt, denn in den zurückliegenden 15 Jahren wurden nur in geringem Umfange Fichten gepflanzt. Im Zeitraum von 1999 bis 2011 wurden erfreulicherweise sogar Fichtenforste in kleinerem Umfang zugunsten standortnaher Laub- bzw. Mischwälder umgebaut. Insgesamt hat sich die Baumartenzusammensetzung auch wegen der langen "Umtriebszeiten" im Wald allerdings kaum verändert.

Reine Fichtenforste, in denen mangels Licht keine Krautschicht zu gedeihen vermag, sind im Albvorland nicht standortgemäß und beherbergen weit weniger Tier- und Pflanzenarten als Laub- und Mischwälder. Sie sind aus ökologischen Gründen deshalb nicht wünschenswert. Sie sind auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll, denn Untersuchungen der Forstlichen Versuchsanstalt haben gezeigt, dass die Fichte nicht in Reinkultur, sondern in Mischkultur am besten gedeiht. Gerade der Orkan Lothar hat gezeigt, wie anfällig Fichtenforste auf nicht geeigneten Standorten sind.

Tot- und Altholz sind für viele Tierarten lebensnotwendig, z.B. für die Larven einiger Bock-, Pracht- und Blatthornkäferarten, für viele insektenvertilgende Raubfliegenarten oder saprophage Waldblumen. Auch als Brutplätze vieler Vogelarten (z.B. Hohltaube) sind solche Strukturen kaum zu ersetzen.

Empfehlungen:
  • Keine weiteren Aufforstungen mit Fichten (Reinbestand Fichte).
  • Mittelfristiger Ersatz der Fichtenforste durch standortgemäße Laubhölzer, insbesondere an feuchten Standorten.
  • Förderung eines vielschichtigen Waldaufbaus mit wenigstens stellenweiser Duldung von Altersphasen des natürlichen Waldzyklus.
  • Einrichtung von Altholzreservaten und kleineren Altholzinseln mit Verzicht auf Substanzentnahme.
  • Schutz gefährdeter Ameisenhügel und Biotope beim Wegeausbau.
  • Waldbewirtschaftung nach dem Prinzip der naturnahen Waldwirtschaft (verbindlich festgeschrieben für Staatswald, empfohlen für Kommunal- und Privatwald).

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