Durchführbarkeit von maßnahmen
Dem Kapitel "Maßnahmen" wurde besondere Aufmerksamkeit geschenkt, denn Naturschutz muss praktischer Naturschutz sein, Papier ist geduldig. Die ganze Arbeit ist vergebens, wenn es nicht gelingt, so viele wie möglich der genannten Maßnahmen zu realisieren. Die Vergleichskartierungen haben gezeigt, dass noch viele Empfehlungen auf ihre Umsetzung warten. Die meisten der vorgeschlagenen Maßnahmen werden zu keiner spürbaren Beeinträchtigung der Landbewirtschaftung führen. Falls dennoch einzelne Maßnahmen zu einer untragbaren Erwerbseinbuße führen sollten, müssen die betroffenen Landwirte Entschädigungen erhalten.
Folgende Punkte sollten bei der Durchführung von Maßnahmen berücksichtigt werden:
Folgende Punkte sollten bei der Durchführung von Maßnahmen berücksichtigt werden:
- Gegebenenfalls Absprache mit zuständigen Behörden (Naturschutzbeauftragter, Untere Naturschutzbehörde, Forstamt, Wasserwirtschaftsamt, Landwirtschaftsamt..)
- Beteiligung interessierter und betroffener Bürger an Planung, Durchführung und weiterer Pflege, z.B. der Landwirte; umfassender Informationsaustausch und Diskussion mit Bürgern.
- Bereitstellung bzw. Erwerb von Flächen, Besitzverhältnisse klären.
- Ausarbeitung eines Pflegeplans für ökologisch wichtige Strukturen, z.B. Hecken.
- Durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit ist das Interesse an der Sache zu wecken (Motivation) und der Kontakt zur Bürgerschaft aufrechtzuerhalten. Dazu gehören werbewirksame Aufbereitung (z.B. Presseberichte), Öffentliche Informationsabende und gemeinsame Aktionen mit Bürgern, Landwirten und Schülern, was sich zum einen positiv auf die Herstellungskosten auswirkt und zweitens die Identifikation mit dem Geschaffenen fördert.