stillgewässer

Teiche, Tümpel und Weiher sind die artenreichsten Gewässer unserer Heimat; ihre Erhaltung und Neuanlage ist deshalb eine wichtige Aufgabe des Naturschutzes. Es ist deshalb erfreulich, dass bereits zwischen 1989 und 1999 auf zwei Flächen Teiche angelegt wurden, um das Biotopverbundsystem zu verbessern. Andererseits hat fehlende Pflege bei einigen älteren Teichen zu einer Verschlechterung der ökologischen Qualität geführt. Diese Tendenz hat sich leider auch zwischen 1999 und 2011 fortgesetzt. Hier wird das Dilemma des Naturschutzes "Artenvielfalt oder Natürlichkeit" besonders deutlich. Die Neuanlage von Teichen und Tümpeln erhöht die Artenvielfalt, was in vielen Fällen zu begrüßen ist. Auf der anderen Seite können solch künstlich geschaffenen Biotope bei unseren Klima- und Bodenverhältnissen nur durch immer wiederkehrende Eingriffe des Menschen erhalten werden. Ohne gezielte Lenkung würde die natürliche Sukzession in den meisten Fällen binnen weniger Jahre zu einer mehr oder weniger vollständigen Verlandung und Bewaldung der Biotope führen, Richtung "Natürlichkeit". Dies gilt insbesondere von im oder am Rand von Wäldern gelegenen Teichen, die durch den jährlichen Eintrag des Falllaubes besonders schnell "verlanden". Hier gilt es abzuwägen. Nicht überall ist die Anlage von Teichen ökologisch sinnvoll. Der Erhaltung bestehender Biotope sollte Vorrang vor der Neuanlage eingeräumt werden.

In der freien Landschaft sollten Teiche ohne Folie und nur an besonders geeigneten Standorten mit entsprechenden Voraussetzungen angelegt werden, zum Beispiel bei hohem Grundwasserstand, über wasserstauenden Horizonten oder an Quellaustritten. Auf Markung Salach, wo es keine natürlichen Stillgewässer gibt, findet man solche Gegebenheiten vor allem im Wald, am Waldrand (Quellhorizonte) und in Bachtälern. Einige Teiche und Tümpel sind bereits angelegt, andere werden vorgeschlagen, wodurch sich insgesamt ein ökologisch wichtiges Verbundsystem offener Wasserflächen ergibt.

Empfehlungen bei der Anlage von Teichen:

  • Keine Zerstörung von Standorten mit seltener Pflanzen- und Tierwelt, z.B. Orchideen oder Quellaustritte.
  • Kein Auftürmen von unnatürlich wirkenden Dämmen und Wällen, sondern Einbindung in die Umgebung.
  • Schaffung von ca. 1-2 Meter tiefen Stellen, steileren Uferabschnitten, aber auch Flachwasserbereichen.
  • Bei Teichen am Waldrand muss Weidevieh wegen der Gefahr der Verseuchung mit Leberegeln ferngehalten werden.
  • Keine Einbringung von Fischen (Wassertrübung und Pflanzenfraß).
  • Keine Bepflanzung mit standortfremden und exotischen Pflanzenarten. Meist braucht gar nichts gepflanzt werden, denn in wenigen Jahren hat sich von selbst eine standortgemäße Vegetation eingestellt.
  • Bei starker Verlandung von Teichen und Wassergräben sollte teilweise ausgeräumt werden, am besten nach Rücksprache mit einem Fachmann. Dies gilt beispielsweise dann, wenn in unmittelbarer Umgebung Bäume stehen (Falllaubeintrag).
  • Es ist auf eine ausreichende Belichtung zu achten. Zugewachsene Bereiche (insbesondere bei wüchsigen Erlen und Eschen) müssen von Zeit zu Zeit freigeschnitten werden.

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