fließgewässer
Naturnahe Fließgewässer wie Wassergräben, Bäche und Flüsse sind auf Grund ihrer speziellen, angepassten Flora und Fauna besonders schützenswerte Biotope. Sie sind als linienhafte Elemente darüber hinaus besonders gute vernetzende Strukturen in der Landschaft.
In Salach wurden nach dem Krieg bis Ende der 80´iger Jahre die Bachläufe im Tobel, im Itter, in der Wolfsgrube, vor dem Freibad, im Gewann Wiesen (Auffüllplatz Bärenbach) und beim Schafhof mit Deponien verfüllt bzw. verdolt oder überbaut. Deshalb muss der Renaturierung von Fließgewässern besondere Beachtung geschenkt werden (siehe z.B. Biotop Nr. 117 Tobelbach).
Im Jahre 1994 wurde im Auftrag der Gemeinde ein Bachgehölz-Pflegekonzept in Auftrag gegeben, in das sämtliche Fließgewässer 2. Ordnung, die der Pflegeaufsicht der Gemeinde Salach unterliegen, einbezogen wurden (LISSAK 1994). Ziel der Bachgehölzpflege ist es, stabile Gehölzbestände in unterschiedlichen Altersaufbau zu erhalten, die den ökologischen Ansprüchen als auch den Aufgaben der Ufersicherung sowie des Gewässer- und Hochwasserschutzes Rechnung tragen. Im Einzelnen wurden untersucht: Pfaffhaldenbach, Braunhaldenbach, Bärenbach, Laierbach und Baierbach. Die untersuchten Bäche wurden bewertet hinsichtlich ihrer ökologischen Wertigkeit, ihrer Funktion für das Landschaftsbild und ihrer Funktion zur Ufersicherung und zum Gewässerschutz. Verschiedene Maßnahmen wurden seither bereits durchgeführt. Weitere vorgeschlagene Maßnahmen sollten gezielt umgesetzt werden.
Am 31. August 2002 führte ein Starkregenereignis im oberen Filstal zu teilweise größeren Überflutungen. Betroffen hiervon war auf Markung Salach insbesondere der Schweinbach. Um zukünftig auch für ein 100-jähriges Hochwasser gewappnet zu sein, wurde der Schweinbach auf Grundlage eines hydrologischen Gutachtens umgestaltet und Schwachpunkte entschärft (WALD+CORBE 2006). Hierzu gehörte insbesondere die rechtsseitige Ufererhöhung im Dugendorf und eine linksseitige Aufweitung bzw. Uferabflachung. Die Maßnahmen wurden 2006 durchgeführt und stellten einen erheblichen Eingriff in die gewachsene Uferflora und -fauna dar. In Folge ging beispielsweise die Diversität der Schmetterlingsfauna erheblich zurück. Für weitere Hinweise siehe Beschreibung zu Biotop Nr. 76.
In den Jahren 2004 und 2005 wurde für die Gemeinde Salach ein Gewässerentwicklungs-plan erarbeitet (MERZ, B., N. MENZ 2005). Hierbei wurden 20 Gewässer mit einer Gesamtlänge von 21,03 Kilometer begangen und ihr aktueller Zustand erfasst. Darauf aufbauend wurden Entwicklungsziele definiert und entsprechende Maßnahmen für eine naturnahe Entwicklung vorgeschlagen. Um die Biotopkartierung nicht zu "überfrachten", wurde darauf verzichtet, die Ergebnisse des Gewässerentwicklungsplans vollständig aufzunehmen. Der Gewässerentwicklungsplan stellt eine wertvolle Ergänzung der Biotopverbundplanung speziell für die Fließgewässer dar.
Empfehlungen bei der Pflege von Fließgewässern:
In Salach wurden nach dem Krieg bis Ende der 80´iger Jahre die Bachläufe im Tobel, im Itter, in der Wolfsgrube, vor dem Freibad, im Gewann Wiesen (Auffüllplatz Bärenbach) und beim Schafhof mit Deponien verfüllt bzw. verdolt oder überbaut. Deshalb muss der Renaturierung von Fließgewässern besondere Beachtung geschenkt werden (siehe z.B. Biotop Nr. 117 Tobelbach).
Im Jahre 1994 wurde im Auftrag der Gemeinde ein Bachgehölz-Pflegekonzept in Auftrag gegeben, in das sämtliche Fließgewässer 2. Ordnung, die der Pflegeaufsicht der Gemeinde Salach unterliegen, einbezogen wurden (LISSAK 1994). Ziel der Bachgehölzpflege ist es, stabile Gehölzbestände in unterschiedlichen Altersaufbau zu erhalten, die den ökologischen Ansprüchen als auch den Aufgaben der Ufersicherung sowie des Gewässer- und Hochwasserschutzes Rechnung tragen. Im Einzelnen wurden untersucht: Pfaffhaldenbach, Braunhaldenbach, Bärenbach, Laierbach und Baierbach. Die untersuchten Bäche wurden bewertet hinsichtlich ihrer ökologischen Wertigkeit, ihrer Funktion für das Landschaftsbild und ihrer Funktion zur Ufersicherung und zum Gewässerschutz. Verschiedene Maßnahmen wurden seither bereits durchgeführt. Weitere vorgeschlagene Maßnahmen sollten gezielt umgesetzt werden.
Am 31. August 2002 führte ein Starkregenereignis im oberen Filstal zu teilweise größeren Überflutungen. Betroffen hiervon war auf Markung Salach insbesondere der Schweinbach. Um zukünftig auch für ein 100-jähriges Hochwasser gewappnet zu sein, wurde der Schweinbach auf Grundlage eines hydrologischen Gutachtens umgestaltet und Schwachpunkte entschärft (WALD+CORBE 2006). Hierzu gehörte insbesondere die rechtsseitige Ufererhöhung im Dugendorf und eine linksseitige Aufweitung bzw. Uferabflachung. Die Maßnahmen wurden 2006 durchgeführt und stellten einen erheblichen Eingriff in die gewachsene Uferflora und -fauna dar. In Folge ging beispielsweise die Diversität der Schmetterlingsfauna erheblich zurück. Für weitere Hinweise siehe Beschreibung zu Biotop Nr. 76.
In den Jahren 2004 und 2005 wurde für die Gemeinde Salach ein Gewässerentwicklungs-plan erarbeitet (MERZ, B., N. MENZ 2005). Hierbei wurden 20 Gewässer mit einer Gesamtlänge von 21,03 Kilometer begangen und ihr aktueller Zustand erfasst. Darauf aufbauend wurden Entwicklungsziele definiert und entsprechende Maßnahmen für eine naturnahe Entwicklung vorgeschlagen. Um die Biotopkartierung nicht zu "überfrachten", wurde darauf verzichtet, die Ergebnisse des Gewässerentwicklungsplans vollständig aufzunehmen. Der Gewässerentwicklungsplan stellt eine wertvolle Ergänzung der Biotopverbundplanung speziell für die Fließgewässer dar.
Empfehlungen bei der Pflege von Fließgewässern:
- Keine Einbringung von Fischen.
- Keine Bepflanzung mit standortfremden und exotischen Pflanzenarten. Meist braucht gar nichts gepflanzt werden, denn in wenigen Jahren hat sich von selbst eine standortgemäße Vegetation eingestellt.
- Ufersicherung an Fließgewässern durch Schutzstreifen und gegebenenfalls in Verbindung mit ingenieurbiologischen (naturnahen) Sicherungsbauweisen.
- Entwicklung von naturnahen Gewässerrandstreifen als Puffer und Lebensraum für Tiere und Pflanzen.
- Einzelne Baumweiden können zu Kopfweiden geschnitten, einzelne markante Bäume sollten als landschaftsprägende Solitärbäume erhalten werden.
- Abgestorbene Bäume oder Baumteile bilden als Totholz eine wichtige Lebensstätte für Pilze, Insekten und höhlenbrütende Vogelarten und sollten erhalten werden, sofern sie nicht eine akute Gefahr darstellen.
- Regelmäßiges Entfernen von Unrat und störenden beziehungsweise ungenehmigten Uferverbauungen. Sicherstellung der Gewässerdurchlässigkeit.
- Berücksichtigung von Bachgehölzpflegekonzept und Gewässerentwicklungsplan.