hecken, feldgehölze und einzelbäume

Feldgehölze, Feldholzinseln und Hecken erfüllen vielseitige ökologische Funktionen. Sie gehören gerade in der intensiv genutzten Landschaft zu den wichtigsten Ökosystemen überhaupt. Viele Tierarten, z. B. der Neuntöter, sind wegen der Rodung von Hecken aus intensivierten Produktionsflächen verschwunden. Hecken bremsen den Wind und wirken generell positiv auf das lokale Kleinklima (z.B. Bodenfeuchte), was sogar zu Ertrags-steigerungen auf benachbarten Feldern führen kann. Der schlechte Ruf der Hecken bei den Landwirten ist also nicht gerechtfertigt (PEUCKER, 1983).

Exponiert stehende oder in Hecken eingegliederte größere Einzelbäume sind ökologisch wertvoll und geben der Landschaft ein prägendes Gesicht. Seit Inkrafttreten des Biotop-schutzgesetzes 1992 stehen Hecken und Feldgehölze als § 24a-Biotope (jetzt § 30-Biotope) unter gesetzlichem Schutz. So wurden bei der Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope auf Salacher Markung verschiedene Heckenbereiche erfasst und beschrieben.

In diesem Zusammenhang wird auch auf die sogenannte Cross Compliance-Verordnung der Europäischen Kommission aus dem Jahre 2009 hingewiesen (CC-Verordnung (EG) Nr. 73/2009). Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik wurde durch diese Richtlinie die Gewährung von EU-Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe an die Einhaltung von Fachrechtsvorschriften und Regelungen zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand ("Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen" oder "Cross Compliance") geknüpft. Dies umfasst auch den Erhalt von sogenannten Landschaftselementen, zu denen auch Hecken und Feldgehölze, sowie als Naturdenkmale ausgewiesene Einzelbäume und Feuchtgebiete zählen. So stellt beispielsweise die ganz- oder teilweise Rodung einer über 50 Meter langen Hecke einen Verstoß gegen die Cross Compliance-Verordnung dar und führt zur Kürzung der Direktzahlungen.

Empfehlungen:
  • Pflanzung von Heckenstreifen, Gebüschgruppen und Einzelbäumen entlang von Wegen und zwischen Äckern im Sinne einer Verbesserung des Heckenverbundsystems. Dabei ist eine Behinderung des Einsatzes größerer Maschinen durch die Wahl geeigneter Standorte auszuschließen.
  • Aufbau verschiedener Heckentypen durch unterschiedliche Pflegemaßnahmen. Auch dichte, nicht gepflegte Hecken stellen einen Lebensraum dar und sollten an geeigneten Stellen und in einzelnen Fällen sich selbst überlassen bleiben. Im Übrigen sollen Hecken nicht vollständig, sondern abschnittsweise auf Stock gesetzt werden, damit sie als Lebensraum zum Beispiel für Heckenbrüter erhalten bleiben. Rodungen von Hecken sind zu unterlassen und nur im Ausnahmefall bei Zustimmung der Naturschutzbehörde möglich. Schonfrist für Pflegemaßnahmen beachten!
  • Pflanzung heimischer und standortgemäßer Straucharten aus heimischen Herkünften, z. B. Holunder, Hartriegel, Schlehe, Liguster, Wildrosen, Wolliger und Gemeiner Schneeball, Heckenkirsche, Pfaffenhütchen, Weißdorn (nicht in Nachbarschaft der Äcker) und Hasel. Entsprechend Pflanzung von standortgemäßen Baumarten wie z.B. Linde, Feldahorn, Rotbuche, Eiche, u.a. Verzicht auf die Berberitze (Zwischenwirt des Getreiderostes).
  • Kein Abbrennen von Hecken und Rainen.

  • Gemeinde Salach
  • Rathausplatz 1
  • 73084 Salach
  • Telefon: 07162/4008-0
  • Fax: 07162/4008-70
  • info(at)salach.de